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   BFH, 17.04.1986 - IV R 18/85   

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https://dejure.org/1986,8888
BFH, 17.04.1986 - IV R 18/85 (https://dejure.org/1986,8888)
BFH, Entscheidung vom 17.04.1986 - IV R 18/85 (https://dejure.org/1986,8888)
BFH, Entscheidung vom 17. April 1986 - IV R 18/85 (https://dejure.org/1986,8888)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Änderung von Gewinnfeststellungsbescheiden einer Zahnarztpraxis unter Nichtberücksichtigung der Einnahmen für Altgold

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1987, 760
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 17.04.1986 - IV R 115/84

    1. Tauschvorgänge in der Überschußrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG - 2. Der Erwerb

    Auszug aus BFH, 17.04.1986 - IV R 18/85
    Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 17. April 1986 IV R 115/84 (BFHE 146, 419, BStBl II 1986, 607) ausgeführt, daß aus der Veräußerung von Altgold an Scheideanstalten eine Betriebseinnahme unabhängig davon entsteht, ob der Gegenwert in das Betriebs- oder Privatvermögen des Steuerpflichtigen gelangt.

    In seiner Entscheidung vom 17. April 1986 IV R 115/84 (BFHE 146, 419, BStBl II 1986, 607) hat der Senat auch ausgeführt, daß sich die Anschaffung von Feingold nicht mit der Anlegung eines Notvorrats für Krisenzeiten begründen lasse.

  • BFH, 19.07.1984 - IV R 207/83

    Teilwertabschreibung - Darlehnsforderung - Vermögenseinbuße - Geltendmachung

    Auszug aus BFH, 17.04.1986 - IV R 18/85
    Aus dem Betriebsvermögen der Gesellschaft ist jedoch solches Gesamthandsvermögen auszuscheiden, dessen Anschaffung nicht betrieblich veranlaßt war (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 5. März 1981 IV R 94/78, BFHE 133, 379, BStBl II 1981, 658; vom 19. Juli 1984 IV R 207/83, BFHE 142, 42, BStBl II 1985, 6).
  • BFH, 05.03.1981 - IV R 94/78

    Goldtermingeschäft - Personenhandelsgesellschaft - Rückstellung - Verlust aus

    Auszug aus BFH, 17.04.1986 - IV R 18/85
    Aus dem Betriebsvermögen der Gesellschaft ist jedoch solches Gesamthandsvermögen auszuscheiden, dessen Anschaffung nicht betrieblich veranlaßt war (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 5. März 1981 IV R 94/78, BFHE 133, 379, BStBl II 1981, 658; vom 19. Juli 1984 IV R 207/83, BFHE 142, 42, BStBl II 1985, 6).
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